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   RG, 14.10.1943 - 2 D 220/43   

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https://dejure.org/1943,184
RG, 14.10.1943 - 2 D 220/43 (https://dejure.org/1943,184)
RG, Entscheidung vom 14.10.1943 - 2 D 220/43 (https://dejure.org/1943,184)
RG, Entscheidung vom 14. Oktober 1943 - 2 D 220/43 (https://dejure.org/1943,184)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Bei der Ermittlung des milderen Gesetzes nach dem § 2 a Abs. 2 StGB. ist der gesamte Rechtszustand zu berücksichtigen, wie er einerseits zur Zeit der Tat, andererseits zur Zeit der Entscheidung bestanden hat. Es ist unzulässig, auf dieselbe Tat Bestimmungen des alten und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 77, 219
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BGH, 24.10.1955 - GSSt 1/55

    Meineid als erschwerte Form der vorsätzlichen falschen Aussage - Beschwörung

    § 157 ist auch dann anzuwenden, wenn der Zeuge nur irrtümlich eine solche Gefahr angenommen hat (BGH 3 StH 294/52 vom 3. Juli 1952; RGSt 77, 219 [222]).
  • BGH, 08.09.1964 - 1 StR 292/64

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Das hat das Reichsgericht in den Fällen, in denen zur Tat- und zur Aburteilungszeit verschiedene deutsche Gesetze galten, stets angenommen (RGSt 58, 238; 61, 76; 74, 132, 133; 77, 219; RG DR 1944, 367).
  • BGH, 05.02.1957 - 5 StR 499/56

    Rechtmäßigkeit einer Aberkennung der Eidesfähigkeit bei Vorliegen des

    Der 1. Strafsenat ist dieser Auffassung, obwohl das Reichsgericht einmal anders entschieden hat (RGSt 77, 219 [223]), in einem unveröffentlichten Urteil vom 24. November 1953 - 1 StR 563/53 - beigetreten.
  • BGH, 08.02.1955 - 1 StR 446/54

    Rechtsmittel

    Das Landgericht hat nicht geprüft, ob in der Vorstellung des Angeklagten (vgl RGSt 77, 219, 222) noch die Gefahr bestand, dass ihm bei einer wahrheitsgemässen Aussage die Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung drohen könne; dies kann der Fall gewesen sein in Gestalt einer Verfolgung wegen Ehebruchs oder, was noch näher liegt, einer Verfolgung wegen Meineids auf Grund seiner ersten eidlichen Zeugenaussage vom Jahre 1951, derentwegen der Angeklagte im vorliegenden Verfahren ebenfalls zur Verantwortung gezogen, jedoch - da eine selbständige Tat in Frage komme, was nicht zu beanstanden ist - nicht verurteilt wurde.
  • BGH, 03.12.1954 - 2 StR 190/54

    Rechtsmittel

    Die Strafkammer verkennt, dass es nach der Änderung des § 157 StGB durch die Verordnung vom 29. Mai 1943 (RGBl 1943 I 339) nicht mehr darauf ankommt, dass die Gefahr einer Bestrafung droht, vielmehr der Glaube des Täters an eine solche Gefahr genügt, mag er auch irrtümlich und nicht der einzige Beweggrund für seine falsche Aussage sein (RGSt 77, 219 [222]; BGHSt 2, 379).
  • BGH, 24.11.1953 - 1 StR 563/53

    Rechtsmittel

    Der gegenteiligen Meinung, die das Reichsgericht in der Entscheidung RGSt 77, 219, 223 vertreten hat, kann nicht beigetreten werden.
  • BGH, 08.07.1955 - 1 StR 330/54

    Rechtsmittel

    Überdies ist es nach der Neufassung des § 157 StGB nicht mehr erheblich, ob die Gefahr einer gerichtlichen Bestrafung tatsächlich bestand; es kommt darauf an, ob der Zeuge sich eine solche Gefahr, wenn auch rechtsirrig, vorgestellt und falsch ausgesagt hat, um ihr zu entgehen (RGSt 77, 219, 222).
  • BGH, 11.05.1954 - 5 StR 738/53

    Rechtsmittel

    Die gegenteilige Meinung des Reichsgerichts (RGSt 77, 219 [223]) ist vom Bundesgerichtshof aufgegeben worden (vgl u.a.5 StR 418/52 vom 13.11.1952; 1 StR 563/53 vom 24.11.1953).
  • BGH, 23.03.1954 - 1 StR 692/53

    Rechtsmittel

    Da es, entgegen der Auffassung der Revision, nach § 157 StGB i.d.F. der VO vom 29. Mai 1943 (RGBl S 139), nur auf die Vorstellung des Täters, nicht jedoch darauf ankommt, ob die Gefahr sachlich begründet ist, schied die in dieser Vorschrift vorgesehene Milderungsmöglichkeit aus (RGSt 77, 219, 221 f).
  • BGH, 28.04.1953 - 1 StR 97/53

    Rechtsmittel

    Dagegen hätte das Landgericht trotz der Zubilligung mildernder Umstände auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte und auf die dauernde Unfähigkeit des Verurteilten, als Zeuge oder Sachverständiger eidlich vernommen zu werden, erkennen müssen (RGSt 77, 219, 223, 236).
  • BGH, 16.04.1953 - 5 StR 912/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.07.1952 - 3 StR 294/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.03.1955 - 1 StR 526/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.12.1954 - 4 StR 525/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.05.1953 - 1 StR 192/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.07.1960 - 1 StR 246/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.12.1959 - 4 StR 478/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.01.1955 - 2 StR 250/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.12.1953 - 1 StR 433/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.04.1952 - 3 StR 37/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.02.1952 - 3 StR 1170/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.03.1951 - 1 StR 69/50

    Heranziehung von strafverschärfenden Verhaltensweisen i.S.v. "frivol und

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